BSR Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer, mehrere Würfel mit Buchstaben

Richtig vererben und verschenken

GUTE PLANUNG BEDEUTET WENIGER KOSTEN UND AUFWAND FÜR SIE UND IHRE ERBEN.
 

Sich bereits zu Lebzeiten mit Themen wie der Nachlassregelung auseinanderzusetzen, ist unangenehm – wer denkt schon gerne daran, was nach dem eigenen Tod passiert? Doch wie bei allen Dingen, mit denen man sich ungern beschäftigt, gilt auch hier: Aufschieben wird es nicht besser machen. Im Gegenteil, denn dadurch müssen sich Ihre Erben eines Tages mit Fragen rund um die Aufteilung beschäftigen und einen nicht unerheblichen Teil des Vermögens in Form von Steuern an den Staat abgeben.

Wenn Sie jetzt schon vorsorgen, verhindern Sie Unklarheiten und ersparen Ihren Erben unter Umständen sogar Streitigkeiten: Wer bekommt das Haus? An wen geht das Depot? Regeln Sie diese Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten. Wir unterstützen Sie dabei und betreuen Sie in allen Fragen.


Beratung für Erblasser

Stellen Sie sich vor: Sie haben in den letzten Jahrzehnten gespart, ein Haus gekauft und lange abbezahlt – und wollen das Heim Ihrem Kind als Absicherung für die Zukunft hinterlassen. Im Falle Ihres Todes geht Ihr Haus nur dann steuerfrei an die nächste Generation über, wenn Ihr Kind innerhalb weniger Monate einzieht und die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzt. Doch was ist, wenn Ihr Erbe andere Pläne hat? In diesem Fall fällt Erbschaftsteuer an – je nach Wert des Hauses im hohen fünfstelligen Bereich. 

Wenn Sie das Haus hingegen bereits zu Lebzeiten Ihrem Kind übertragen und den Nießbrauch behalten, können Sie die Abgaben um ein Vielfaches reduzieren und Ihr Vermögen bleibt in der Familie.

Wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Hier erfahren Sie außerdem mehr über uns und unsere Expertise.

 

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Beratung für Erben

Sie sind im Berufsleben angekommen, haben erste Ersparnisse angelegt und spielen mit dem Gedanken, eine Wohnung zu kaufen, damit Sie sich keine Sorgen um steigende Mieten machen müssen? Nehmen wir an, Ihre Eltern haben im Laufe der Jahre selbst genug gespart, um Ihnen den Kauf Ihrer Traumwohnung zu finanzieren. Die schlechte Nachricht: Wenn Ihre Eltern Ihnen das nötige Geld schenken, müssen Sie darauf Schenkungsteuer entrichten. Eine gute Nachricht gibt es zum Glück auch: Sie können die sogenannte Schenkungsabrede nutzen, bei der Ihre Eltern Ihnen den Betrag ausschließlich zum Erwerb einer ganz bestimmten Immobilie überlassen. Deren Wert wird dadurch niedriger angesetzt. Die zu beachtenden Freibeträge gilt es im Auge behalten – genau da kommen wir ins Spiel.

Für diesen und alle weiteren Fälle – etwa, wenn Ihre Eltern Ihnen Vermögenswerte übertragen wollen – stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und geben Ihnen wertvolle Tipps.

 

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Freibeträge beim Vererben und Verschenken

Gut zu wissen: Wenn Sie Vermögen vererben beziehungsweise verschenken, können Sie dies bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei tun. Entscheidend für die Höhe des Freibetrags ist, ob Sie und Ihre Erben verwandt sind – und mit welchem Verwandtschaftsgrad. Wir haben für Sie eine Auswahl der wichtigsten derzeit geltenden Freibeträge beim Vererben und Verschenken zusammengestellt:

Verwandtschaftsgrad Höhe des Freibetrags
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Weitere Erben (z. B. Eltern, Geschwister, Freunde) 20.000 Euro

Sie möchten mehr über Freibeträge wissen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich in einem individuellen Ersttermin persönlich beraten!

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